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Sind Hagelschäden von Solaranlagen versichert?

Ein Einfamilienhaus mit beschädigten Solarmodulen bei einer Photovoltaikanlage nach einem schweren Hagelsturm

Ein Einfamilienhaus mit beschädigten Solarmodulen bei einer Photovoltaikanlage nach einem schweren Hagelsturm

Ein Hagelschaden an der Solaranlage kann schnell ins Geld gehen. Ein einzelnes gebrochenes Modul lässt sich ersetzen, doch bei einem ganzen Feld summieren sich Material und Arbeit rasch. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen springt eine Versicherung ein. Dieser Beitrag zeigt, wer zahlt und worauf Sie achten müssen, damit die Deckung greift.

Kurzantwort In der Regel ja. Hagelschäden an Solaranlagen deckt meist die kantonale Gebäudeversicherung oder eine private Sachversicherung, teils eine technische Anlagenversicherung. Zwei Dinge müssen stimmen: die Anlage ist bei der Versicherung angemeldet und die verbauten Komponenten sind im Hagelregister aufgeführt, oder waren es zum Zeitpunkt des Baus. Die Deckung unterscheidet sich je nach Kanton, prüfen Sie darum Ihre Police.
Solarmodule mit Hagelschäden, sternförmige Einschlagspuren im Deckglas
Typische Einschlagspuren im Deckglas nach starkem Hagel.

Wer deckt den Schaden?

Welche Versicherung zahlt, hängt vom Kanton und von Ihrer Police ab. In einigen Kantonen sind Solaranlagen automatisch über die Gebäudeversicherung mitversichert. In anderen müssen Sie die Anlage separat anmelden.

VersicherungDeckt typischerweiseMeldung durch
Kantonale GebäudeversicherungHagelschäden am Gebäude samt fest montierter SolaranlageGebäudeeigentümer
Private Sachversicherungdie Anlage dort, wo keine kantonale Gebäudeversicherung greiftGebäudeeigentümer
Technische Anlagenversicherungtechnische Defekte und je nach Vertrag ElementarschädenGebäudeeigentümer

Zwei Voraussetzungen für die Deckung

Damit die Versicherung zahlt, müssen zwei Punkte erfüllt sein. Erstens ist die Solaranlage bei der zuständigen Versicherung angemeldet. Zweitens sind die verbauten Komponenten im Hagelregister aufgeführt, oder waren es zum Zeitpunkt des Baus.

Das Hagelregister führt die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen. Sie finden es kostenlos unter hagelregister.ch. Photovoltaikmodule stehen dort in Gruppe 121, thermische Kollektoren in Gruppe 122.

Luftaufnahme eines Hausdachs mit flächigen Hagelschäden an der Photovoltaikanlage
Hagelschäden verteilen sich oft über mehrere Module der Anlage.

Hagelwiderstandsklassen HW 1 bis HW 5

Das Hagelregister teilt geprüfte Produkte in fünf Klassen ein, von HW 1 bis HW 5. Die Ziffer entspricht der maximalen Korngrösse in Zentimetern, der ein Bauteil standhält. Für reguläre Gebäude gilt die Empfehlung, die Gebäudehülle gegen 3 cm grosse Körner zu schützen. Swissolar rät beim Neukauf wie beim Ersatz einzelner Module zu Klasse HW 3 oder höher.

KlasseHält Hagelkörnern stand bisEinordnung
HW 110 mmgeringer Schutz
HW 220 mmBasisschutz
HW 330 mmvon Swissolar empfohlener Mindestwert
HW 440 mmerhöhter Schutz, sinnvoll in Hagelregionen
HW 550 mmhöchster Schutz, wenige Produkte am Markt

Für Solarmodule ist zusätzlich die Prüfung nach IEC 61215 massgebend. Sie ist die verbindliche Norm für die Zulassung eines Moduls. Die HW Klasse beschreibt dagegen die Einordnung im Hagelregister.

Wer meldet den Schaden?

Im Schadenfall meldet der Gebäudeeigentümer den Schaden bei der Gebäudeversicherung oder bei der privaten Sachversicherung. Diese Meldung ist Ihre Aufgabe, nicht die des Installateurs. Der Installateur unterstützt Sie mit der Begutachtung und mit den technischen Unterlagen.

Dokumentation und Kostenschätzung

Ohne saubere Dokumentation wird es schwierig, den Schaden geltend zu machen. Halten Sie den Schaden mit Fotos, Seriennummern und Datum fest. Für die Schätzung der Schadenhöhe verlangt die Versicherung oft eine Kostenschätzung des Installateurs. Lässt sich kurzfristig keine verbindliche Offerte erstellen, suchen Sie zusammen mit der Versicherung eine andere Lösung.

Beschädigte Module aufbewahren

Werfen Sie beschädigte Module und Kollektoren nicht weg. Bewahren Sie sie auf, bis die Versicherung den Fall abgeschlossen hat. So lassen sich allfällige Materialfehler ausschliessen. Erst danach gehören die Teile fachgerecht ins Recycling.

Leistung ändert sich beim Ersatz? Pronovo melden

Ersetzen Sie Module, kann sich die Leistung der Anlage verändern. Ändert sich die Anlagenleistung, müssen Sie das Pronovo melden, weil sich damit die registrierte Leistung Ihrer Anlage verschiebt. Setzen Sie beim Ersatz eher auf ein leistungsfähigeres als auf ein schwächeres Modul und achten Sie darauf, dass es im Hagelregister steht.

Sonderfall Balkonkraftwerk

Nicht jede Anlage zählt als Gebäudebestandteil. Steckerfertige Balkonkraftwerke und mobile Module gelten versicherungstechnisch meist als Hausrat. Für diese Anlagen ist darum die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner, nicht die Gebäudeversicherung.

Wie Sie im Schadenfall Schritt für Schritt vorgehen, lesen Sie im ersten Teil der Serie: Hagelschaden an der Solaranlage: das richtige Vorgehen.

Merkblatt zum Download
Weitere Informationen zu Hagelschäden finden Sie im Merkblatt von Swissolar: Merkblatt Hagelschäden (PDF)

Häufige Fragen

Zahlt die Gebäudeversicherung bei einem Hagelschaden an der Solaranlage?

In der Regel ja, sofern die Anlage angemeldet und fest mit dem Gebäude verbunden ist. Die Deckung ist je nach Kanton unterschiedlich, prüfen Sie Ihre Police.

Muss ich meine Solaranlage separat versichern?

Das hängt vom Kanton ab. In manchen Kantonen ist die Anlage automatisch über die Gebäudeversicherung mitversichert, in anderen müssen Sie sie separat anmelden. Klären Sie das mit Ihrer Versicherung.

Was ist das Hagelregister?

Ein kostenloses Verzeichnis der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen mit geprüften Bauteilen. Sie finden es unter hagelregister.ch. Solarmodule stehen in Gruppe 121, Kollektoren in Gruppe 122.

Welche Hagelklasse sollte mein Modul haben?

Swissolar empfiehlt Klasse HW 3 oder höher, was Körnern bis 30 mm standhält. In ausgewiesenen Hagelregionen ist HW 4 sinnvoll.

Was, wenn meine Module nicht im Hagelregister stehen?

Dann kann die Deckung eingeschränkt sein. Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob der Schaden trotzdem übernommen wird und welche Nachweise sie braucht.

Soll ich beschädigte Module entsorgen?

Nein. Bewahren Sie sie auf, bis die Versicherung den Fall abgeschlossen hat, damit sich Materialfehler ausschliessen lassen.

RUTZ Solar liefert die Kostenschätzung für Ihre Versicherung
Wir begutachten Ihre Anlage und erstellen die Kostenschätzung, die Ihre Versicherung im Schadenfall verlangt. Schreiben Sie uns über das Formular, wir kümmern uns um die technische Seite.

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