Ein Hagelschaden an der Solaranlage kann schnell ins Geld gehen. Ein einzelnes gebrochenes Modul lässt sich ersetzen, doch bei einem ganzen Feld summieren sich Material und Arbeit rasch. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen springt eine Versicherung ein. Dieser Beitrag zeigt, wer zahlt und worauf Sie achten müssen, damit die Deckung greift.

Welche Versicherung zahlt, hängt vom Kanton und von Ihrer Police ab. In einigen Kantonen sind Solaranlagen automatisch über die Gebäudeversicherung mitversichert. In anderen müssen Sie die Anlage separat anmelden.
| Versicherung | Deckt typischerweise | Meldung durch |
|---|---|---|
| Kantonale Gebäudeversicherung | Hagelschäden am Gebäude samt fest montierter Solaranlage | Gebäudeeigentümer |
| Private Sachversicherung | die Anlage dort, wo keine kantonale Gebäudeversicherung greift | Gebäudeeigentümer |
| Technische Anlagenversicherung | technische Defekte und je nach Vertrag Elementarschäden | Gebäudeeigentümer |
Damit die Versicherung zahlt, müssen zwei Punkte erfüllt sein. Erstens ist die Solaranlage bei der zuständigen Versicherung angemeldet. Zweitens sind die verbauten Komponenten im Hagelregister aufgeführt, oder waren es zum Zeitpunkt des Baus.
Das Hagelregister führt die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen. Sie finden es kostenlos unter hagelregister.ch. Photovoltaikmodule stehen dort in Gruppe 121, thermische Kollektoren in Gruppe 122.

Das Hagelregister teilt geprüfte Produkte in fünf Klassen ein, von HW 1 bis HW 5. Die Ziffer entspricht der maximalen Korngrösse in Zentimetern, der ein Bauteil standhält. Für reguläre Gebäude gilt die Empfehlung, die Gebäudehülle gegen 3 cm grosse Körner zu schützen. Swissolar rät beim Neukauf wie beim Ersatz einzelner Module zu Klasse HW 3 oder höher.
| Klasse | Hält Hagelkörnern stand bis | Einordnung |
|---|---|---|
| HW 1 | 10 mm | geringer Schutz |
| HW 2 | 20 mm | Basisschutz |
| HW 3 | 30 mm | von Swissolar empfohlener Mindestwert |
| HW 4 | 40 mm | erhöhter Schutz, sinnvoll in Hagelregionen |
| HW 5 | 50 mm | höchster Schutz, wenige Produkte am Markt |
Für Solarmodule ist zusätzlich die Prüfung nach IEC 61215 massgebend. Sie ist die verbindliche Norm für die Zulassung eines Moduls. Die HW Klasse beschreibt dagegen die Einordnung im Hagelregister.
Im Schadenfall meldet der Gebäudeeigentümer den Schaden bei der Gebäudeversicherung oder bei der privaten Sachversicherung. Diese Meldung ist Ihre Aufgabe, nicht die des Installateurs. Der Installateur unterstützt Sie mit der Begutachtung und mit den technischen Unterlagen.
Ohne saubere Dokumentation wird es schwierig, den Schaden geltend zu machen. Halten Sie den Schaden mit Fotos, Seriennummern und Datum fest. Für die Schätzung der Schadenhöhe verlangt die Versicherung oft eine Kostenschätzung des Installateurs. Lässt sich kurzfristig keine verbindliche Offerte erstellen, suchen Sie zusammen mit der Versicherung eine andere Lösung.
Werfen Sie beschädigte Module und Kollektoren nicht weg. Bewahren Sie sie auf, bis die Versicherung den Fall abgeschlossen hat. So lassen sich allfällige Materialfehler ausschliessen. Erst danach gehören die Teile fachgerecht ins Recycling.
Ersetzen Sie Module, kann sich die Leistung der Anlage verändern. Ändert sich die Anlagenleistung, müssen Sie das Pronovo melden, weil sich damit die registrierte Leistung Ihrer Anlage verschiebt. Setzen Sie beim Ersatz eher auf ein leistungsfähigeres als auf ein schwächeres Modul und achten Sie darauf, dass es im Hagelregister steht.
Nicht jede Anlage zählt als Gebäudebestandteil. Steckerfertige Balkonkraftwerke und mobile Module gelten versicherungstechnisch meist als Hausrat. Für diese Anlagen ist darum die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner, nicht die Gebäudeversicherung.
Wie Sie im Schadenfall Schritt für Schritt vorgehen, lesen Sie im ersten Teil der Serie: Hagelschaden an der Solaranlage: das richtige Vorgehen.
In der Regel ja, sofern die Anlage angemeldet und fest mit dem Gebäude verbunden ist. Die Deckung ist je nach Kanton unterschiedlich, prüfen Sie Ihre Police.
Das hängt vom Kanton ab. In manchen Kantonen ist die Anlage automatisch über die Gebäudeversicherung mitversichert, in anderen müssen Sie sie separat anmelden. Klären Sie das mit Ihrer Versicherung.
Ein kostenloses Verzeichnis der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen mit geprüften Bauteilen. Sie finden es unter hagelregister.ch. Solarmodule stehen in Gruppe 121, Kollektoren in Gruppe 122.
Swissolar empfiehlt Klasse HW 3 oder höher, was Körnern bis 30 mm standhält. In ausgewiesenen Hagelregionen ist HW 4 sinnvoll.
Dann kann die Deckung eingeschränkt sein. Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob der Schaden trotzdem übernommen wird und welche Nachweise sie braucht.
Nein. Bewahren Sie sie auf, bis die Versicherung den Fall abgeschlossen hat, damit sich Materialfehler ausschliessen lassen.